Betriebszertifizierung Chemikalienklimaschutzverordnung

Nach Bestehen eines Sachkundeseminares ist es erforderlich, den Betrieb zu zertifizieren. Diese Zertifizierung geschieht auf Länderebene. Betriebe, die ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsysteme, welche fluorierte Treibhausgase nach Anhang I und II der F-Gase-Verordnung enthalten, installieren, warten oder instand halten, müssen gemäß § 6 Abs.1 ChemKlimaschutzV von der zuständigen Behörde zertifiziert sein.

Auf dieser Seite findest du relevante Links zu Informationen der Betriebszertifizierung in deinem Bundesland.

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Hintergrund zur Chemikalien Klimaschutz Verordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zielt darauf ab, Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zu reduzieren, um den Klimaschutz zu fördern. Sie regelt das Inverkehrbringen, die Verwendung und die fachgerechte Entsorgung dieser Gase, die u.a. in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Schaumstoffen vorkommen. Die Verordnung schreibt regelmäßige Dichtheitsprüfungen, den Einsatz zertifizierter Fachkräfte und die Rückgewinnung der Gase vor. Ziel ist es, schädliche Klimaeffekte durch diese Gase zu minimieren.

Mehr Infos und die gesamten Gesetzestexte findest du hier: