Information der Öffentlichkeit nach § 8a der 12. BImSchV

Information der Öffentlichkeit nach § 8a der 12. BImSchV

Einleitung
Die Bundesregierung erließ auf der Grundlage von EU-Richtlinien die Störfallverordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), der auch Lager unterliegen, die Flüssiggas in Behältnissen ausschließlich lagern, kommissionieren und versenden. Die Störfallverordnung hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle für die Öffentlichkeit zu verringern, und die Umwelt und Nachbarschaft vor Gefahren, die entstehen können, zu schützen.

Auch wenn durch die reine Lagerung keinerlei direkte Gefahren drohen, so ist die ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH verpflichtet, Sie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Störfall zu informieren.

In unserem Lager werden die Gas enthaltenden Behälter eingelagert, kommissioniert und versandt, eine weitere Verarbeitung, z. B. umfüllen, mischen etc. findet nicht statt.

Über uns
Wir bei ROTHENBERGER entwickeln, produzieren und vermarkten Rohrwerkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel für Installateure, Heizungsbauer, Kälte-Klimatechniker und Servicemonteure. Unsere Geräte kommen auf Baustellen im SHK-Gewerk und in Kälte-, Gas- und Umwelttechnik sowie in der Wartung zum Einsatz.

Tätigkeiten im Betriebsbereich
Am Standort Industriestraße 7 betreiben wir ein Gasfreilager, ein Hochregal- und ein Palettenregallager. In dem Gasfreilager sind die größeren Gebinde, die Gas enthalten, gelagert und im Hochregallager sind ausschließlich Produkte, die kein Gas enthalten, untergebracht. Im Palettenregallager, in dem auch die Kommissionierung der Aufträge abgearbeitet wird, sind sowohl ein Teil Gaskartuschen bis zu einem bestimmten Volumen als auch die sehr schnell umgesetzten Werkzeuge und Hilfsmittel untergebracht. Daher ist das Palettenregallager mit einer Gaswarnanlage ausgestattet. Das Gasfreilager ist offen, so daß es von der Umgebungsluft durchströmt werden kann und sich so keine gefährlichen Gaskonzentrationen bilden können.

Anwendung der Störfall-Verordnung
Der Betriebsbereich unterliegt seit seiner Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSchV – Störfallverordnung) und stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar. Alle Anforderungen der zuständigen Behörde, die sich aus den Grundpflichten der Störfallverordnung ergeben, werden erfüllt. Der zuständigen Behörde wurden die Pflichtangaben gemäß § 7 Abs. 1 der Störfall-Verordnung mitgeteilt.

Gefährliche Stoffe im Betriebsbereich
In unserem Gasfreilager werden sowohl brennbare Gase wie Acetylen, Flüssiggas (Propan / Butan) und speziellere Gase (Propene, Butene) als auch Sauerstoff und eine Reihe inerter Gase wie Helium, Argon, Stickstoff und verschiedene Fluorkohlenwasserstoffe gelagert, die als Kältemittel Verwendung finden.

Gefahrenhinweise
• Die oben genannten Gase bilden mit (Luft-)Sauerstoff entzündbare Gemische, sind schwerer als Luft, wirken in hohen Konzentrationen narkotisierend, ggf. erstickend, verursachen in flüssigem Zustand bei Hautkontakt Erfrierungen
• Feuer, offenes Licht und Rauchen sind zu meiden und Zündquellen fernzuhalten
• für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen
• Eintritt in Kanalisation, Kellerräume und Gruben ist zu verhindern

Flüssiggas (Propan / Butan) ist eine unter Druck gelagerte, mit einem intensiven Geruchstoff versetzte, farblose Flüssigkeit, das bei Freisetzung schnell verdampft und leicht entzündbar ist. Ein Austreten größerer Gasmengen wäre an den sich am Boden ausbreitenden Nebelschwaden erkennbar, durch die Begrenzung des Gebindevolumens auf 0,75 l kann jedoch keine große Menge austreten. Da es weder giftig noch gewässergefährdend ist, besteht die Gefahr darin, dass es zu einer Leckage mit einem Brand oder einer Explosion durch Zündung des Gas-Luft-Gemisches kommen könnte.

Sauerstoff ist selbst nicht brennbar, unterstützt jedoch die Verbrennung. Daher darf es nicht mit leicht entzündbaren Stoffen direkt zusammengelagert werden.

Helium, Argon und Stickstoff und Fluorkohlenwasserstoffe sind Gase oder niedrig siedende Flüssigkeiten, die selbst nicht entzündbar sind, die Verbrennung auch nicht fördern, aber durch Verdrängen des Luftsauerstoffs erstickend wirken können.

Richtiges Verhalten bei einem Störfall
Trotz aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung eines Störfalls kann dieser, insbesondere bei Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Etwa in die Atmosphäre gelangtes Gas bildet bei der entsprechenden Durchmischung mit dem Luftsauerstoff ein leicht entzündliches bzw. explosives Gasgemisch, das unter Umständen auch den Betriebsbereich verlassen kann.

Im Falle eines Störfalls mit Auswirkungen über die Betriebsgrenzen hinaus wird die ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH ihre Nachbarn informieren, um mögliche Zündquellen bis zur unkritischen Verdünnung des betreffenden Gemischs zu vermeiden.

Um die Freisetzung einer kritischen Menge Flüssiggas zu vermeiden haben wir zahlreiche Sicherheitseinrichtungen:
• Gaswarnsystem und Brandmeldeanlage
• Die Betriebsleitung ist 24 Stunden erreichbar
• Hydranten, Löschwasserpumpen, Berieselung, Feuerlöschmonitore und Pulverlöscher
• Elektrische Anlagenteile in explosionsgeschützter Ausführung
• Tägliche Begehung bzw. regelmäßige Wartung der Anlage
• Regelmäßige externe und interne Schulungen aller Mitarbeiter
• Betriebsinterne Sicherheitsfachkraft, Gefahrgutbeauftragter und Störfallbeauftragter
• Regelmäßige Übungen mit und ohne Feuerwehr

Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Unfallereignis kommen, können neben einem Brand oder einer Explosion auch Gase und Dämpfe austreten. Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, werden – wie im Alarm- und Gefahrenabwehrplan mit den Behörden abgestimmt – sofort geeignete Maßnahmen ergriffen. Das Ziel unserer Notfallorganisation, ggf. gemeinsam mit öffentlichen Einsatz- und Hilfskräften, ist dabei das Verhindern einer Gefährdung von Mensch und Umwelt, so wie die Störfallverordnung es vorsieht.

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch, einer Rauchwolke oder einem lauten Knall oder Information durch telefonische Benachrichtigung der direkten Nachbarschaft, ein Sirenensignal oder Rundfunkdurchsagen verhalten Sie sich bitte strikt nachfolgenden Regeln:
• Sollten sich Anzeichen eines Störfalls ergeben, achten Sie auf Lautsprecher- oder auf Rundfunkdurchsagen von Feuerwehr und Polizei
• Befolgen Sie unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei
• Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie Verkehrswege für die Einsatzkräfte frei
• Suchen Sie ein Gebäude auf und schließen Fenster und Türen, verzichten Sie auf die Benutzung von Fahrzeugen
• Bringen Sie Kinder ins Haus und nehmen ggf. Passanten auf oder helfen Behinderten
• Verständigen Sie Ihre Nachbarn
• Vermeiden Sie jegliche Zündquellen (Elektrogeräte, offenes Feuer, Rauchen usw.)
• Warten Sie auf die Entwarnung über Radio und Lautsprecher durch die Feuerwehr oder Polizei
• Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Hausarzt oder ärztlichem Notdienst auf

Überwachung durch die Behörde
Der Betrieb der ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH wird gem. § 16 der Störfallverordnung regelmäßig durch die zuständige Behörde überwacht und darüber Berichte verfasst. Diese Berichte sind öffentlich zugänglich über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abrufbar. Ausführliche Informationen zu den Überwachungen sind auf Antrag unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange gemäß dem Hessischen Umweltinformationsgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt, Standort Wiesbaden, zu erhalten.

Letzte Vor-Ort Inspektion: keine

Weitere Informationen erhalten Sie auf Antrag unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange gemäß dem Hessischen Umweltinformationsgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt, Standort Wiesbaden.

ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH
Industriestraße 7
D-65779 Kelkheim

Stand: 20. Juli 2018